Pressemitteilungen
22. Oktober 2008
Das so genannte Quotenvorrecht bei Abwicklung von Unfallschäden in Kombination von Haftpflicht- und Kaskorecht
Oft stellt sich bei der Abwicklung eines Unfallschadens heraus, dass aus der erwarteten eindeutigen Haftungslage nur noch eine Haftungsquote geworden ist. Der Geschädigte rechnet dann zumeist nur mit der gegnerischen... Mehr...